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  Ivanas Fotowelt

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Ivana’s Fotowelt

 

ABG

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Ivana’s Fotowelt


ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1.PRÄAMBEL

Mit den AGB soll ein gerechter Interessenausgleich zwischen «Ivana’s Fotowelt und

Kommunikation» (nachstehend «Fotograf» genannt) und Ihnen als Auftrag gebende Person

(nachstehend «Kunde» genannt) erreicht werden.

2.ALLGEMEIN

2.1 Fotografische Arbeit

Die fotografische Arbeit ist eine durch den Fotografen erstellte Fotografie.

2.2 Bild

Nachstehend wird jegliche Wiedergabe der fotografischen Arbeit digitaler Form auf einem

Datenträger, insbesondere auf Papier, CD-ROMS, Computerfestplatten, dem Internet o. ä., als «Bild»

(bzw. der Mehrzahl «Bilder») bezeichnet.

2.3 Verwendung der «Bilder» durch den Kunden

Der Kunde darf die Bilder lediglich für eigene Zwecke verwenden. Eine kommerzielle Nutzung der

Bilder bzw. die Weitergabe des Rechts auf Verwendung der Bilder an Dritte ist dem Kunden nicht

gestattet. Es sei denn es ist für den privaten Gebrauch.

Anders lautende Vereinbarungen zwischen dem Kunden und dem Fotografen bedürfen einer

schriftlichen Vereinbarung. Jede vereinbarungswidrige Verwendung der Bilder verpflichtet den

Kunden, dem Fotografen eine Entschädigung in der Höhe von 150% des durch die Verwendung der

Bilder erzielten Gewinnes, mindestens jedoch CHF 5‘000.00 zu bezahlen.

Die Bestimmungen des Bundesgesetzes vom 9. Oktober 1992 über das Urheberrecht und

verwandte Schutzrechte (URG) bleiben vorbehalten.

2.4 Outsourcing

Der Fotograf behält sich das Recht vor, gewisse Bereiche des Auftrages, insbesondere den Druck

der Bilder, durch Dritte ausführen zu lassen. Die dadurch entstandenen Kosten werden dem Kunden

weiter verrechnet.

2.5 Erfüllungsort / Versand

Erfüllungsort ist der Geschäftssitz vom Fotografen. Beim Versand von Bildern gehen die Risiken des

Transports bzw. der Übermittlung auf den Kunden über.

2.6 Geltung der AGB

Die AGB beruhen auf Schweizer Recht und gelten innerhalb der Schweiz. Der allgemeine Teil der

AGB ist sowohl für den Auftrag eines Fotoshootings (Werkauftrag) sonstige Dienstleistungen sowie

für eine Onlinebestellung(Kaufvertrag) gültig. Die AGB sind durch den Kunden ausdrücklich zu anerkennen. Stimmt der Kunde den AGB nicht zu, behält sich der Fotograf das Recht vor, vom Werkauftrag bzw. Kaufvertrag zurückzutreten. Diese AGB sind auf unbestimmte Zeit gültig. Eine Änderung wird den Kunden frühzeitig auf der Homepage www.ninakälin.ch angezeigt. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des OR über den Kaufvertrag (Art. 184 ff. OR) und des

Werkvertrages (Art. 363 OR) sowie andere schweizerische Gesetze und Verordnungen. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder enthält der Vertrag eine Lücke, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

2.7 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Auf Verträge zwischen dem Kunden und dem Fotografen ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Ausschliesslicher Gerichtsstand bildet Jaun im Kanton Freiburg

3.FOTOSHOOTINGS

3.1 Auftrag / Leistung

Die Gestaltung der Bilder wird gemeinsam vom Fotografen und dem Kunden definiert. Der Einsatz von technischen und künstlerischen Gestaltungsmitteln (z.B. Beleuchtung, Bildkomposition usw.) liegt jedoch in der Entscheidung vom Fotografen.

3.1.1 Hilfsperson

Der Fotograf ist berechtigt Hilfspersonen einzusetzen.

3.2 Hochzeiten

Für eine Hochzeit können Termine für bestimmte Zeiten unverbindlich reserviert werden. Der Termin muss spätestens bei einer weiteren Anfrage, eines anderen (dritten) Kunden, schriftlich (auch E–Mail oder SMS etc.) bestätigt werden.

Danach gelten folgende Bedingungen: Ist bereits eine Vertragsvorlage vorbereitet bei welcher der Kunde unterschrieben hat, hat der Kunde bis 6 Monate vor der Hochzeit 20% der gesamten abgemachten Kosten dem Fotografen zu zahlen. Folgt eine Absage vom 5ten bis ein Monat vor der Hochzeit, hat der Kunde 40 % des gesamten Auftrages zu zahlen. Ab 6 Tage vor dem Termin: 50 % des Gesamtbetrages (Ausnahmefälle wie schwere Krankheit ausgeschlossen). Ist hingegen noch keine Vertragsvorlage gemacht, der Auftrag wurde jedoch definitiv bestätigt in schriftlicher (E-Mail, SMS oder sonstige Kommunikationsmittel) wie auch mündlicher Form, geht der Fotograf von einer Pauschale von CHF 3’100.00 aus. Folgt eine Absage des Kunden bis 6 Monate vor der Hochzeit hat er dem Fotografen 20% von CHF 3100.00 zu zahlen, sprich CHF 620.- Folgt eine Absage vom 5ten bis ein  Monat vor der Hochzeit hat der Kunde 40 %, sprich CHF 1’240 zu zahlen Ab 6 Tage vor dem Termin: 50 % des Gesamtbetrages hat der Kunde CHF 1’550.00 ausnahmslos zu zahlen.

(Ausnahmefälle wie schwere Krankheit, bei der die ganze Hochzeit abgesagt wird sind ausgeschlossen).

Gegen den Fotografen kann kein Schadenersatz geltend gemacht werden, falls er wegen eines Notfalls etc. nicht erscheinen kann. Der Fotograf gibt alles um im Notfall eine Ersatzlösung zu finden. Der Kunde ist allerdings selbst verantwortlich einen Plan B oder eine alternative zu haben oder vorgängig zu organisieren. Für digitale Defekte an Speicherkarten oder sonstiges bei der höheren Gewalt oder versagen der Geräte / Speichermedien erfolgt, übernimmt der Fotograf keine Haftung und zahlt keinen Schadenersatz aus.  

3.3 Ausrüstung / Requisiten

Die Fotoausrüstung (Fotoapparate, Beleuchtungsmittel usw.) werden durch den Fotografen besorgt. Der Kunde ist verantwortlich, dass die notwendigen Gegenstände (Requisiten) und Personen rechtzeitig zur Verfügung stehen. Gegenseitige Abreden sind formlos möglich.

3.4 Locations

Der Kunde ist verantwortlich, dass die notwendigen Locations rechtzeitig zur Verfügung stehen. Der Kunde hat zudem zu gewährleisten, dass der Fotograf die Location bei Bedarf vor der Aufnahmesitzung besichtigen kann. Steht die Location nicht rechtzeitig zur Verfügung oder ist eine vorgängige Besichtigung nicht möglich, behält sich der Fotograf das Recht vor, den Auftrag abzulehnen.

3.5 Terminabsage bzw. Terminverschiebung

Verschiebt ein Kunde die Aufnahmesitzung mehr als zwei Mal oder erscheint der Kunde ohne Abmeldung nicht zum vereinbarten Termin, so ist der Fotograf berechtigt, dem Kunden die

Aufwendungen, mindestens  jedoch  CHF 200.00 in Rechnung zu stellen. Wird der Termin auf Grund ungünstiger Witterungsverhältnisse verlegt, gelangt die oben aufgeführte Regelung nur in Bezug auf die unangekündigte Absenz zur Anwendung.

3.6 Haftung vom Fotograf

Der Fotograf haftet, einschließlich einer Mängelhaftung, nur für vorsätzliches und grobfahrlässiges

Verhalten. Die Haftungsbeschränkung gilt auch für das Verhalten von Hilfspersonen. Der Kunde hat die Mängelrüge innerhalb 1 Monats ab Lieferdatum des Werks schriftlich geltend zu machen. Lässt der Kunde diese Frist ungenutzt verstreichen, gilt die fotografische Arbeit als genehmigt.

3.8 Verwendung der Bilder durch den Fotograf

Der Fotograf spricht mit dem Kunden ab, an welchen Bildern der Fotograf die Rechte behält. Die Rechte umfassen insbesondere: die Bilder zu veröffentlichen, die Bilder Dritten zugänglich zu machen, Dritten eine Lizenz zur Verwendung der Bilder zu gewähren, Dritten Bilder zu übergeben, Bilder künstlerisch zu verändern, Bilder als Referenzen zu nutzen usw. Der Fotograf vergewissert sich nach bestem Wissen und Gewissen vor der Verwendung der Bilder, dass keine Rechte Dritter bzw. Gütern oder Locations verletzt werden.

3.9 Veranstaltungen / Wettkämpfe

Wird der Fotograf durch den Veranstalter beauftragt, eine Veranstaltung, ein Wettkampf o. ä. fotografisch zu dokumentieren, so geht der Fotograf davon aus, dass die Teilnehmenden damit einverstanden sind, dass eine fotografische Arbeit von ihnen erstellt wird und die Bilder (im Onlineshop zum Erwerb) veröffentlicht werden. Möchte ein Teilnehmer nicht, dass seine Bilder (im Onlineshop) veröffentlich werden, so erstellt der Fotograf von diesem Teilnehmenden keine fotografische Arbeit, wodurch eine Veröffentlichung hinfällig wird. Der Veranstalter hat dafür besorgt zu sein, dass der Fotograf die auszunehmenden Teilnehmer klar erkennen kann (Teilnehmerliste mit Startnummern o. ä.).

4.ONLINEBESTELLUNGEN

4.1 Preise

Die Preise werden in CHF angegeben. Allfällige Kosten für Druck und Material (siehe dazu auch Ziffer 2.4 Outsourcing) sind bereits in den Preisen enthalten. Die Versandkosten (physisch) werden hingegen extra berechnet. Der Fotograf behält sich das Recht vor, die Preise jederzeit zu ändern. Für die Kunden gelten die am Bestelldatum auf der Webseite veröffentlichten Preise.

4.2 Lieferbedingungen

Die Lieferung erfolgt normalerweise innerhalb von 10-14 Werktagen. Ist eine längere Lieferfrist

notwendig, wird der Kunde spätestens nach Ablauf dieser Zeit informiert. Sollte keine Information

erfolgen, ist der Kunde berechtigt, auf die Lieferung zu verzichten.

4.3 Widerrufsrecht und Rücktrittsrecht

Tritt ein Käufer auf Grund verspäteter Lieferung – für die der Fotograf verantwortlich ist – zurück,

so erstattet der Fotograf die bereits bezahlten Beträge vollumfänglich zurück.

4.4 Zahlung

Die Zahlung ist auf Wunsch des Kunden auf folgende Arten möglich:

Die Rechnung bzw. die Bankverbindung werden bei Versand der Ware beigefügt. Die Zahlungsfrist

beträgt in diesem Fall 10 Werktage nach Eingang der Rechnung.

4.5 Haftung für die Onlineverbindung

Der Fotograf verpflichtet sich, in Systemen, Programmen usw., die dem Fotograf gehören oder auf die der Fotograf Einfluss hat, für Sicherheit nach aktuellem technischen Stand zu sorgen sowie die

Regeln des Datenschutzes zu befolgen. Die Kunden haben für die Sicherheit der Systeme, Programme und Daten zu sorgen, die sich in ihrem Einflussbereich befinden. Die Kunden sollten in eigenem Interesse Passwörter und Benutzernamen gegenüber Dritten geheim halten. Der Fotograf haftet nicht für Mängel und Störungen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, vor allem nicht für Sicherheitsmängel und Betriebsausfälle von Drittunternehmen, mit denen der Fotograf zusammenarbeitet oder von denen der Fotograf abhängig ist. Weiter haftet der Fotograf nicht für höhere Gewalt, unsachgemässes Vorgehen und Missachtung der Risiken seitens des Kunden oder Dritten, übermässige Beanspruchung, ungeeignete Betriebsmittel des Kunden oder Dritter, extreme Umgebungseinflüsse, Eingriffe des Kunden oder Störungen durch Dritte (Viren, Würmer usw.), die trotz der notwendigen aktuellen Sicherheitsvorkehrungen passieren.



 

 

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